Ab dem 1. November ist die Pflegefreistellung in Kraft.  Das heißt, dass Eltern für Reha-Begleitung von Kindern Anspruch auf Freistellung von bis zu 4 Wochen haben.

Förderverein Kinderreha Markus Wieser: „Ich bin sehr froh über diesen weiteren Meilenstein in der Kinderreha! Er zeigt, dass sich unser bald 15-jähriger Einsatz für die Kinderreha mehr als auszahlt. Die Freistellung ist eine große Erleichterung für alle Eltern!“

Bis zum 12. Lebensjahr muss eine Bezugsperson das Kind auf Reha begleiten. Bei einem mehrwöchigen Aufenthalt war das bisher für viele Familien schwierig.

Wie funktioniert die Eltern-Freistellung?

  1. Reha-Antrag gemeinsam mit Haus- oder Fach-Ärzt:innen ausfüllen
  2. Bewilligung durch die Sozialversicherung einholen
  3. Bewilligung innerhalb von einer Woche beim Arbeitgeber vorlegen Ab diesem Zeitpunkt bis 4 Wochen nach dem Reha-Aufenthalt haben Eltern einen Kündigungsschutz.
  4. Termin-Bestätigung durch die Reha-Klinik
  5. Datum des Reha-Aufenthalts umgehend an den Arbeitgeber Während der Zeit des Aufenthalts kann Pflegekarenzgeld bezogen werden.