Weiterlesen: Großer Erfolg für die Kinderreha – Freistellung für Eltern, die ihre Kinder auf Kinderreha begleiten, beschlossen

Seit vielen Jahren hat der Förderverein Kinderreha dafür gekämpft und sich auch direkt an die zuständigen Minister für Arbeit und für Gesundheit gewandt: Eine Begleitung der Eltern beim Reha-Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen darf nicht von finanziellen oder arbeitsrechtlichen Belangen abhängen.

Am 5. Juli 2023 hat der Nationalrat diese Verbesserung beschlossen! 

Markus Wieser, Obmann des Fördervereins Kinderreha, freut sich: „Das ist ein Meilenstein in der Kinderreha!  Die Begleitung der Eltern ist so wichtig für die Gesundung der Kinder. Mit dem nunmehrigen, einstimmigen Beschluss im Nationalrat ist jetzt der Rechtsanspruch für Eltern zur Begleitung der Kinder beim Reha-Aufenthalt sowie eine finanzielle Absicherung während dieses Zeitraums gegeben.“

Auch die Planbarkeit und Verteilung der Aufenthalte in den Reha-Einrichtungen für Kinder und Jugendliche über das ganze Jahr ist dadurch vereinfacht worden.

Künftig gilt für ein Elternteil oder – nach medizinischer Notwendigkeit – auch für beide Elternteile:

  • Rechtsanspruch auf Begleitung des Kindes bei der Rehabilitation bis zum 14. Lebensjahr
  • Eltern, die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, erhalten für maximal 4 Wochen einen finanziellen Ausgleich, der etwa in der Höhe des Arbeitslosengeldes liegt